Kosten / Tarife


Grundsätzliches zu den Tarifen

Pflegerische Tarife sind schweizweit einheitlich. Sie werden vom Schweizerischen SPITEX-Verband in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Krankenversicherer Santésuisse vorgegeben. Die Preise für Pflegematerial werden vom Bundesamt für das Gesundheitswesen (BAG) festgelegt.

Für die Preisgestaltung der hauswirtschaftlichen- und diversen Leistungen ist jede SPITEX-Organisation selber verantwortlich.
 

Kostenübernahme

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für pflegerische Dienstleistungen (abzüglich Selbstbehalt und Franchise). Ab 1.4.2012 muss neu, gemäss Regierungsratsbeschluss, eine Patientenbeteiligung, abhängig von Alter/Einkommen/Vermögen, erhoben werden (Details siehe Pflegetarife).

Hauswirtschaftliche und diverse SPITEX-Leistungen sind keine Pflichtleistungen gemäss KVG und müssen deshalb selber getragen werden, soweit nicht private Versicherungen (z.B. Zusatzversicherung der Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistung dafür aufkommen.

Pflegematerial und Hilfsmittel werden separat auf den Rechnungen aufgelistet. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Krankenversicherer im Rahmen ihrer vorgegebenen Leistungspflicht. Diese hängt von der Art des Pflegematerials ab und kann von der SPITEX-Organisation nicht beeinflusst werden.

Wenn die SPITEX-Leistungen nicht oder ungenügend durch die Krankenkassen abgedeckt werden und keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, können Ergänzungsleistungen und-/oder Hilflosenentschädigung beantragt werden. Diesbezügliche Auskünfte erteilt die zuständige AHV/IV-Ausgleichskasse (Tel. 033/225 82 59) oder die Beratungsstelle von Pro Senectute (Tel. 033/226 60 60) oder das im nebenstehenden Download-Bereich verfügbare Informationsdokument.


Abrechnung und Vergütung

Kassenpflichtige Pflegeleistung und Pflegematerial werden durch uns direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Für alle anderen Leistungen wird die Rechnung an die Klientinnen und Klienten geschickt. Details zur Abrechnung der SPITEX-Leistungen können dem nachfolgenden Orientierungsblatt entnommen werden.