Spitex-Dienste RUTU
Schneckenbühlstrasse 9
3653 Oberhofen
Tel 033 243 30 20
Fax 033 243 05 20
info(at)spitex-rutu.ch
Kosten / Tarife
Die Tarife werden unterteilt in Pflege, hauswirtschaftliche Dienstleistungen sowie Reinigungtarife. Details finden Sie in den entsprechenden, nebenstehenden Rubriken.
Grundsätzliches zu den Tarifen
Pflegerische Dienstleistungen sind kantonal einheitlich. Sie werden vom Spitex-Kantonalverband in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Krankenversicherer Santésuisse vorgegeben. Die Preise für Pflegematerial werden vom Bundesamt für das Gesundheitswesen (BAG) festgelegt.
Die Mindestansätze für die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen werden vom Kanton vorgegeben.
Kostenrückertattung
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für pflegerische Dienstleistungen (abzüglich Selbstbehalt und Franchise). Hauswirtschaftliche und weitere Spitex-Leistungen sind keine Pflichtleistungen gemäss KVG und müssen deshalb selber getragen werden, soweit nicht private Versicherungen (z.B. Zusatzversicherung der Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistung dafür aufkommen.
Pflegematerial und Hilfsmittel werden dem Klienten separat auf der Rechnung aufgelistet. Übernahme, d.h. Rückerstattung an den Klienten erfolgt durch die Krankenversicherer im Rahmen ihrer vorgegebenen Leistungspflicht. Diese hängt ab von der Art des Pflegematerials und kann von der Spitex-Organisation nicht beeinflusst werden.
Wenn die Spitex-Leistungen nicht oder ungenügend durch die Krankenkassen abgedeckt werden und keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Diesbezügliche Auskünfte erteilt die zuständige AHV/IV-Ausgleichskasse oder die Beratungsstelle von Pro Senectute.
Abrechnung und Vergütung
Gemäss Orientierungsblatt der Spitex-Dienste RUTU.




