Spitex-Dienste RUTU
Schneckenbühlstrasse 9
3653 Oberhofen
Tel 033 243 30 20
Fax 033 243 05 20
info(at)spitex-rutu.ch
Bedarfsabklärung und Beratung
Voraussetzung für die Erbringung von Spitex-Leistungen ist die Abklärung des Bedarfs. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Zudem muss der Bedarf an Dienstleistungen, welche durch die Spitex RUTU erbracht werden, gemäss den Vorgaben der Krankenkassen ausgewiesen und ärztlich verordnet werden.
In einer oder mehreren Besprechungen klärt eine Mitarbeiterin bei der Klientin oder dem Klienten zu Hause nach fachlichen Kriterien ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig gewünscht und notwendig sind. Diese Bedarfsabklärung wird schriftlich festgehalten (Abklärung nach RAI HC), durch den zuständigen Arzt unterzeichnet und mindestens halbjährlich überprüft.
Hierzu zählen:
1) | Abklärung des Pflege- und Hauswirtschaftsbedarfs, des Umfeldes des Klienten sowie Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit dem Klienten und ev. den Angehörigen sowie dem Hausarzt. |
2) | Beratung des Klienten oder des Patienten sowie gegebenenfalls der nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkenden bei der Durchführung der Krankenpflege, insbesondere bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Gebrauch medizinischer Geräte, Vornahme der notwendigen Kontrollen sowie bei der Koordination weiterer involvierter Parteien. |



